Dipl. Ing. Markus Witte – Photovoltaik Gutachten

Als Sachverständiger mit besonderer Sachkunde arbeite ich persönlich, unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft. Auf der Basis dieser Voraussetzungen wurde ich durch die IHK München und Oberbayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts geprüft und vereidigt. Als Sachverständiger für photovoltaische Anlagentechnik erstatte ich Wert-, Ertrags-, Schaden- und Qualitätsgutachten als Privatgutachten für gewerbliche und private Kunden und als Gerichtsgutachten für Gerichte. Meine Gutachten richten sich grundsätzlich nach den Qualitätsrichtlinien meiner Bestellkörperschaft und sind systematisch, nachvollziehbar und übersichtlich aufgebaut.

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Gutachten

Die Basis photovoltaischen Gutachtens sind schriftliche Beschreibungen und bildliche Darstellungen von augenscheinlich festgestellten Tatsachen, messtechnische Analysen elektrischen Komponenten in Verbindung mit der Behandlung theoretischer Fragen hinsichtlich der Anlagenplanung, Ausführung oder Materialbeschaffenheit.

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Privatgutachten

Privatgutachten werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber vereinbart. Zweck der Gutachten können Qualitäts-Anlagenabnahmen, Schadens­dokumentationen und die Ermittlung von Schadensursachen sein.

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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind von Gerichten bestellte Expertisen auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses. Der Sachverständige unterliegt dabei den strengen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Beurteilungen erfolgen unabhängig und unparteiisch.

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Gutachten

Die Basis photovoltaischen Gutachtens sind schriftliche Beschreibungen und bildliche Darstellungen von augenscheinlich festgestellten Tatsachen, messtechnische Analysen elektrischen Komponenten oder die Behandlung theoretischer Fragen hinsichtlich der Anlagenplanung, Ausführung oder Materialbeschaffenheit. Die Ergebnisse können dann hinsichtlich der technischen Qualität beurteilt werden. Diese Beurteilung erfolgt auf der Grundlage der von den Parteien vereinbarter Beschaffenheit oder dem bestimmungsmäßigen Zweck der Photovoltaikanlage und nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Ertragsgutachten

Ertragsgutachten errechnen die Mengen an elektrischer Energie, welche eine Photo­voltaikanlage durch absor­bieren von Solar­strahlung, erzeugen kann.


Qualitätsgutachten

Ein Qualitäts-/Abnahme­gutachten beschreibt und bewertet die Beschaffenheit einer Anlage. Dabei wird der Ist- Zustand bestimmter Anlagenteile festgestellt.

Schadengutachten

Ein Schadengutachten hat immer einen konkreten Sach- oder auch Vermögensschaden im Fokus.

Wertgutachten

Wertgutachten

Wertgutachten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen berechnen den Wert einer Anlage für einen potentiellen Käufer und Verkäufer.

Ertragsgutachten

Ertragsgutachten errechnen die Mengen an elektrischer Energie, welche eine Photovoltaikanlage durch absorbieren von Solarstrahlung, erzeugen kann. Dabei werden gängige, anerkannte Einstrahlungsdatenbanken für die Festlegung der Eingangsgröße bzw. der Globalstrahlung verwendet.


Im Gutachten werden dann sämtliche Verluste der Anlage abgeschätzt damit der Anlagenwirkungsgrad bestimmt. Aus Anlagenwirkungsgrad und der Energieeinstrahlung wird dann die mögliche erzeugbare elektrische Energiemenge berechnet.


Qualitätsgutachten

Ein Qualitäts-/Abnahmegutachten beschreibt und bewertet die Beschaffenheit einer Anlage. Dabei wird der Ist- Zustand bestimmter Anlagenteile festgestellt und dokumentiert und mit dem Sollzustand abgeglichen. Der Sollzustand ergibt aus der vertraglich vereinbarten oder der üblich zu erwartende Beschaffenheit. Der Prüfumfang wird mit dem Sachverständigen – häufig ein einem Sachverständigenvertrag – festgelegt.


Der Sollzustand orientiert sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Vorgaben der Hersteller einzelner Komponenten oder an den Kenntnissen und Erfahrungen des Sachverständigen. Normen geben wichtige technischen Regeln vor wie zum Beispiel die photovoltaischen Normen VDE 100 Teil 712 (Photovoltaik – Stromversorgungsysteme), und die DIN EN 62446 (Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme, Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen).


Schadengutachten

Ein Schadengutachten hat immer einen konkreten Sach- oder auch Vermögensschaden im Fokus. Eine Ermittlung allgemeiner nicht schadensursächlicher Qualitätsmängel ist in der Regel nicht Bestandteil einer derartigen Expertise. Die wesentlichen Leistungen bei einem Schadengutachten sind die Vorortbesichtigung und Dokumentation des Sachschadens mittels digitaler Bilder. Im Gutachten wird die Schadensituation anhand dieser Bilder beschrieben und möglichen Ursachen analysiert.


Ursachen bei Sachschäden sind häufig Planungs-, Material-, und Materialfehler. Sachschäden entstehen auch, wenn Anlagen längere Betriebszeiten aufweisen. Diese Schäden entstehen häufig aufgrund von Alterungs- und Abnutzungsprozessen der Materialkomponenten. Schäden können aber auch aufgrund von äußeren Einflüssen durch Blitzschlag, Überspannung, Hagel, Sturm, Schneelasten entstehen.


Wertgutachten

Wertgutachten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen berechnen den Wert einer Anlage für einen potentiellen Käufer und Verkäufer. Eine einheitliche, theoretische Verfahrensweise für die Bestimmung dieses Wertes ist bislang nicht bekannt. Eine Photovoltaikanlage sollte grundsätzlich wie ein Unternehmenswert zweckbezogen ermittelt werden. Meine Werteermittlung berücksichtigt den zukünftigen finanziellen Erfolg der Stromeinspeisung. Es werden die erzielbaren, zukünftigen Liquiditätsüberschüsse während eines Betrachtungszeitraumes prognostiziert und auf den Bewertungsstichtag diskontiert (abgezinst). Diese Barwerte werden zum einem Kapitalwert (Anlagenwert) aufsummiert.


Eine Qualitätsüberprüfung und Einstrahlungsberechnung (Prüfung der bisherigen Performance Ratio) kann auch Bestandteil eines Wertgutachtes sein.


Ertragsgutachten

Ertragsgutachten errechnen die Mengen an elektrischer Energie, welche eine Photovoltaikanlage durch absorbieren von Solarstrahlung, erzeugen kann. Dabei werden gängige, anerkannte Einstrahlungsdatenbanken für die Festlegung der Eingangsgröße bzw. der Globalstrahlung verwendet.


Im Gutachten werden dann sämtliche Verluste der Anlage abgeschätzt damit der Anlagenwirkungsgrad bestimmt. Aus Anlagenwirkungsgrad und der Energieeinstrahlung wird dann die mögliche erzeugbare elektrische Energiemenge berechnet.

Qualitätsgutachten – Abnahmegutachten

Ein Qualitätsgutachten beschreibt und bewertet die Beschaffenheit einer Anlage. Dabei wird der Ist- Zustand festgestellt und geprüft. Hat die Anlage die übliche zu erwartende Beschaffenheit und ist sie für ihre gewöhnlich Verwendung geeignet.


Als Orientierung gelten dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wichtige Orientierungspunkte sind dabei zum Beispiel die Normen VDE 100 Teil 712 (Photovoltaik – Stromversorgungsysteme), und die DIN EN 62446 (Netzgekoppelte Photovoltaiksysteme, Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen).


Bei einem Qualitätsgutachten ist die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht unbedingt gefordert.

Schadengutachten

Ein Schadengutachten hat immer einen konkreten Sach- oder auch Vermögensschaden im Fokus. Eine Ermittlung allgemeiner nicht schadensursächlicher Qualitätsmängel ist in der Regel nicht Bestandteil einer derartigen Expertise. Die wesentlichen Leistungen bei der einem Schadengutachten sind im ersten Schritt die Vorortbesichtigung und Dokumentation des Sachschadens mittels digitaler Bilder (JPG – Format) einschließlich der Beschreibung der Schadensituation.


In einem zweiten Schritt werden dann mögliche Ursachen analysiert und im Gutachten beschrieben. Ursachen bei Sachschäden sind häufig Planungs-, Material-, und Materialfehler. Sachschäden entstehen auch, wenn Anlagen längere Betriebszeiten aufweisen. Diese Schäden entstehen häufig aufgrund von Alterungs- und Abnutzungsprozessen der Materialkomponenten. Schäden können aber auch aufgrund von äußeren Einflüssen unter anderem durch Blitzschlag, Überspannung, Hagel, Sturm, Schneelasten entstehen. Diese Schadenursachen sind für den Anlagenversicherer von besonderem Interesse, da diese Ursachen in vielen Fällen ersatzpflichte Schadensfälle darstellen.

Wertgutachten

Wertgutachten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen berechnen den Restwert eine Anlage für einen potentiellen neuen Betreiber. Photovoltaikanlagen werden meistens aus Gründen der renditeorientierten Gewinnerziehlungsabsicht betrieben.


Wertgutachten berücksichtigen eine Zielrendite über die Restlaufzeit und berechnen daraus einen Kaufpreis. Eine Qualitätsüberprüfung und Einstrahlungsberechnung sollte auch Bestandteil eines Wertgutachtes sein.

Privatgutachten

Privatgutachten werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) zwischen dem Sachver­ständigen und dem Auftraggeber ver­einbart. Zweck der Gutachten können Qualitäts-Anlagenabnahmen, Schadensdokumentationen und die Ermittlung von Schadensursachen sein. Wert- und Er­tragsgutachten sind bei photovoltaischen Anlagen auch der Zweck eines Gutachtens.

Privatgutachten

Privatgutachten

  • Schadengutachten
  • Abnahmegutachten
  • Ertragsgutachten
  • Wertgutachten
  • Qualitätsgutachten
  • Wertermittlung

Privatgutachten

Privatgutachten werden als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber vereinbart. Zweck und Inhalt der Gutachten können Qualitäts- Abnahmegutachten, Schadenfeststellungen, Wert- und Ertragsermittlungen sein.


Privatgutachten können für natürliche (Personen) oder juristische Personen (Unternehmen) erstattet werden. Das sind zum Beispiel Versicherungen (Schadengutachten), Behörden und Geldinstitute (Abnahmegutachten, Ertragsgutachten, Wertgutachten), Anlagenbetreiber und Betreibergesellschaften (Qualitätsgutachten, Wertermittlung einer gebrauchten Photovoltaikanlage).


Erstattet ein Sachverständiger ein Privatgutachten, so wird er in der Praxis als außergerichtlich tätiger oder als Privatgutachter bezeichnet. Auch das von ihm erstellte Privatgutachten gilt folgerichtig als außergerichtlich erstelltes Gutachten.


Diese Bezeichnungen verdeutlichen die klassische Zweiteilung aller Gutachten in solche, die für Private erstellt werden "Privatgutachten" und solche, die für Gericht erstellt werden "Gerichtsgutachten".

Gerichtsgutachten

Streitigkeiten werden vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) ausgetragen. Für eine Beurteilung der Streitigkeit benötigen Richter häufig die Sachkunde eines Gutachters. Gerichtsgutachten sind von Gerichten bestellte Expertisen auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses und müssen häufig persönlich vom Sachverständigen vor dem Gericht und den Parteien erläutert werden.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

  • Amtsgerichte
  • Landesgerichte
  • Schiedsverfahren
  • Schiedsgutachten

Gerichtsgutachten

Dabei geht es häufig um die Frage, ob der behauptete Mangel an der werk- oder kaufvertraglich geschuldeten Leistung tatsächlich vorliegt (Dokumentation des Istzustandes, Abgleich mit dem Sollzustand), worauf er zurückzuführen ist (Ursachen), wie und mit welchem Kostenaufwand er behoben werden kann.


Der Sachverständige unterliegt den strengen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO ist die Verfahrungsordnung, nach der Streitigkeiten vor den Gerichtsinstanzen ausgetragen werden. Damit der Sachverständige seiner Rolle als Gutachter in einem Zivilverfahren gerecht werden kann, muss er einige Grundzüge der ZPO kennen und eine besondere Sachkunde aufweisen.


Die Tätigkeit als Gerichtsgutachter erfolgt nicht auf vertraglicher Basis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Weisungsverhältnis. Die Vergütung ist im "Justizvergütungs- und - Entschädigungsgesetz (JVEG)" geregelt.


Über mich

Ich besitze eine besondere Sachkunde und arbeite unabhängig und unparteiisch. Aufgrund meiner Zivilprozesserfahrung werde ich als Schiedsrichter in Schiedsverfahren und berufen und als Schiedsgutachter bestellt.

Gutachter und Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen – Dipl. Ing. Markus Witte

Dipl. Ing. (FH) Markus Witte

Von der Industrie- und Handelskammer öffent­licher bestellter und vereidigter Sachver­ständiger.

  • Telefon: 08131 - 271718
  • Mobil: 0172 - 8338287
  • Fax: 08131 - 271719

Dipl. Ing. (FH) Markus Witte
Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen

Nach dem Abschluss meines Elektrotechnikstudiums im Jahr 1995 an der Fachhochschule München leitete ich als Projektleiter Telekommunikations- und Kabeltiefbauprojekte. Seit dem Jahr 2004 betreibe ich ein Ingenieurbüro für photovoltaische Dienstleistungen. Dabei plante und montierte ich  Photovoltaik – Dachanlagen, veranstaltete Photovoltaikseminare, organisierte kleinere Beteiligungsanlagen und erstellte bei Bedarf private Gutachten.  In der Folge konzentrierte ich mich zunehmend auf die Produktion und den Vertrieb meines Fachbuchs „Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollen“, meine Photovoltaikfachseminare und meine Tätigkeit als freiberuflicher Fachjournalist.


Im Jahr 2013 wurde ich durch die Industrie und Handelskammer München als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Photovoltaische Anlagentechnik (PVAT) vereidigt. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind heute gerichtliche Gutachten und die Erstellung von PV- Anlagenwerteermittlungen für Banken und Investoren.


Wegen meiner langjährigen, umfänglichen Photovoltaiktätigkeiten und aufgrund der Erfahrung vieler landesgerichtlicher Zivilverfahren und Privatgutachten werde ich auch als Schiedsrichter in nationale und internationale Schiedsverfahren berufen.


Leistungen

  • Erstellen von privaten und gerichtlichen Gutachten für photovoltaische Anlagen-Technik (PVAT)
  • Wertermittlung von Photovoltaikanlagen
  • Photovoltaik Seminare
  • Autor des Buches "Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollten"
Das Fachbuch „Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollten“

Das Fachbuch
„Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollten“

Photovoltaik: Planen, Finanzieren und professionell umsetzen.
Erweiterte, 4. Auflage 2022
Das Buch „Was Sie über Photovoltaikanlagen wissen sollten“ soll dem Neueinsteiger und zukünftigen Anlagenbetreiber einen Einstieg und Überblick vermitteln und die komplexe Thematik verständlich machen, aber auch den Marktteilnehmern, Insidern und allen Mitarbeitern der Solarbranche sowie verwandter Branchen und Dienstleister interessante Aspekte und neue Kenntnisse bieten. Als Autor arbeite ich fortlaufend an weiteren Verbesserungen und an der Aktualisierung meines Werks. Diese überarbeitete und erweiterte vierte Auflage ist nur eine weitere Zwischenstation auf dem langen Weg, das komplexe, zukunftsträchtige und hochinteressante Thema der netzgekoppelten Photovoltaikanlagen mit all seinen Facetten umfassend und leicht verständlich darzustellen.


Dort wo der interessierte Laie als Neueinsteiger und künftiger Anlagenbetreiber grundlegendes zu Photovoltaik erklärt bekommt, wird dem Fachmann zwar einiges bekannt vorkommen. Jedoch der Erfahrungsschatz und die aus der Praxis kommende Sichtweise des Autors bieten auch dem Insider und Techniker interessante Einblicke und neue Kenntnisse.


Die Unabhängigkeit der Berichterstattung über Solartechnik ist die Basis für die Qualität und den effektiven Nutzen der Informationen für den Leser. Kein Herausgeber von Informationen kann glaubwürdig für die uneingeschränkte Unabhängigkeit seiner Berichterstattung argumentieren, wenn die Produktion dieser Informationen gleichzeitig von Marktteilnehmern mitfinanziert wird. Dieses Buch ist eines der wenigen Fachbücher und Ratgeber des Photovoltaiksektors, das frei von Werbung und Anzeigen Dritter ist. Die Erstellung und Produktion wurden und werden auch in Zukunft vollständig aus eigenen Mitteln finanziert. Die Informationen, Kommentare und Bewertungen in diesem Buch bieten deshalb ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und sind ausschließlich auf Basis physikalischer Sachverhalte und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und entwickelt worden.


Buchautor: Markus Witte Dipl. Ing. (FH) & Photovoltaik Gutachter.
ISBN: 978-3-9824130-0-6
Verlag: Markus Witte
Format: (Höhe/Breite/Gewicht): H 24 cm / B 16 cm / 700 g
Seitenzahl: 289 Seiten
Gesamtzahl: Abbildungen: 179 Graphiken und Abbildungen
Produktform: Hardcover
Inhalt: Technologie und Technik, Recht und Steuer, Versicherung und Wirtschaftlichkeit.
Leserkreis: Potentielle Anlagenbetreiber, Architekten, Planer, Ingenieure, Handwerker, Installateure, Mitarbeiter von Banken und Versicherungen, sonstige Interessierte.
Preis: 49,90 EUR (brutto) pro Stück versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.
Bestellung: Die Bestellung der erweiterten 4. Auflage 2022 ist direkt über unseren Eigenverlag über den Buchshop möglich.

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