Dieser Blog soll aktuelle Hinweise und Neuerungen zu normativen Anforderungen an die Qualität von photovoltaischen Anlagen geben. Auch gebe ich Erfahrungen aus meiner langjährigen Sachverständigentätigkeit und als gerichtlicher Gutachter und Schiedsrichter weiter, welche zukünftigen Errichtern und Betreibern helfen sollen, im Vorfeld Fehler zu vermeiden, oder bereits entstandene Konflikte beizulegen.
Jul 28, 2017
Strenger als bisher formuliert sind auch Vorschriften zum Schutz gegen thermische Einflüsse (Ziffer 712.420) und gegen durch elektrische Betriebsmittel verursachte Brände (Ziffer 712.421). Die neue Normenvariante lässt nicht zu, Wechselrichter in feuergefährdeten Bereichen einzusetzen. Damit sind unter anderem Scheunen und Holzhäuser hierfür nicht mehr zulässig. Ferner ist eine Isolationsüberwachungseinrichtung (IMD) vorgeschrieben, um den Isolationszustand auf der Gleichspannungsseite während der gesamten Lebensdauer des Solargenerator fortlaufend zu prüfen. Die IMD kann auch im Wechselrichter integriert sein. Wird ein aktiver Leiter auf der Gleichspannungsseite innerhalb eines Wechselrichters geerdet, muss durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt sein, dass bei einem Isolationsfehler gegen Erde der Fehlerstrom unterbrochen wird.
Jul 28, 2017
Eine wichtige Neuerung betrifft die zu treffenden Schutzmaßnahmen. So empfiehlt frühere Fassung der Norm für den Fehlerschutz auf der Gleichspannungsseite für die Betriebsmittel – insbesondere die Module – die Schutzklasse 2, ohne dies jedoch zwingend zu verlangen. Die Neufassung hingegen fordert (unter Ziffer 712.410.102) auf der Gleichspannungsseite ausdrücklich eine doppelte oder verstärkte Isolierung – also Schutzklasse 2 – oder, wo diese nicht vorliegt, Schutz durch Kleinspannung (maximal 120 Volt).
Andere Schutzmaßnahmen aus der alten Fassung der Norm sind nun ausdrücklich nicht mehr erlaubt, etwa der Schutz von Anlagen durch nichtleitende Umgebungen oder durch Hindernisse. Es wäre bislang zum Beispiel möglich gewesen, Betriebsmittel und Module ohne Schutzklasse 2-Zertifizierung einzusetzen und den fehlenden Schutz durch Schutzerdung oder durch Hindernisse, wie etwa bestimmte Zäune um Freiflächenanlagen, zu kompensieren. Ab jetzt sind diese Schutzvarianten nicht mehr erlaubt. Unterm Strich heißt dies also, dass künftig – das Schutz durch Kleinspannung bei modernen Anlagen nicht praktikabel ist – alle eingesetzten Betriebsmittel der Schutzklasse 2 genügen müssen.
Jul 17, 2017
In der neuen Normenvariante kommt der Begriff »Schutzpotentialausgleichsleiter« nicht mehr vor. Behandelt werden statt dessen der Begriff »Potentialausgleich“ und der neu eingeführte »Funktionspotentialausgleich« – also ein Potentialausgleich, der »aus betrieblichen Gründen, aber nicht zum Zweck der elektrischen Sicherheit« vorgenommen wird. Dies geschieht, zum Beispiel durch Erden des Minuspols der Strangleitung, zunehmend bei bestimmten Zelltechnologien, um Funktionsstörungen zu vermeiden. Die Norm beschreibt nun recht umfangreich, welche sonstigen Vorgaben bei einer solchen Maßnahme einzuhalten sind
Aug 11, 2016
Die aktualisierte DIN VDE 0100-712 ist deutlich umfangreicher als ihre Vorgängervariante. Es finden sich neue Begriffsdefinitionen und Vorgaben zur elektrischen Sicherheit, Brandschutz, Schutz von Betriebsmitteln gegen äußere Einflüsse, Rückströme, Kabelverlegung, Beschriftung von Betriebsmitteln und Potentialausgleich. Für Planer und Installateure ändert sich damit der Arbeitsalltag, und auch Anlagenbetreiber sollten zumindest die neuen Vorschriften zur Kennzeichnung kennen und beachten.